Nachhilfe zahlt das Jobcenter

Nachhilfe - welche Kosten übernimmt das Jobcenter

Bezahlte Nachhilfe? Unterstützung vom Staat? Studien belegen immer wieder, dass in kaum einem anderen Land Bildungschancen so stark von der sozialen Herkunft abhängig sind wie in Deutschland.

Daher werden laut Sozialgesetzbuch II bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit den Leistungen der Bildung und Teilhabe unterstützt, um ihnen bessere Lebens- und Entwicklungschancen zu bieten. Neben der Nachhilfe/Lernförderung, der Mittagsverpflegung, der Beförderung von Schülern und dem Schulbedarf können unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel auch Klassenfahrten gefördert werden.

Ist die Versetzung gefährdet und die Schule bietet keine ausreichende Unterstützung, kann ein Antrag auf Förderung der Nachhilfe gestellt werden. Grundsätzliche Leistungsberechtigung besteht für Kinder und Jugendliche, die entweder Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. In Ausnahmen kann Nachhilfe auch dann gefördert werden, wenn der Bedarf nicht aus eigenen Mitteln der Familie gedeckt werden kann. Kosten für Nachhilfe können sogar über einen längeren Zeitraum gefördert werden.

Doch auch wenn keine Lese-Rechtschreibschwäche besteht, haben Familien mit geringen Einkünften Anspruch auf Kostenübernahme. Urteile haben bestätigt, dass eine derartige Förderung nicht auf zwei Monate beschränkt sein darf, da eine Begrenzung der Chancengerechtigkeit für Kinder von langzeitarbeitslosen Eltern entgegenstehen würde. Die Leistungen für die Nachhilfe müssen beim zuständigen Jobcenter rechtzeitig beantragt werden.

Sprechen Sie uns an.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihrem Antrag.

Nachhilfe beanspruchen

Das könnte Sie auch interessieren:


Zurück zu allen Tipps.

* Unsere derzeitigen Angebote:
Nachhilfe ab 8,70 €: Der Preis von 8,70 € pro Unterrichtsstunde gilt im Falle einer Anmeldung für 6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten (3 Doppelstunden Individualunterricht in der Kleingruppe) pro Woche bei einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten (Kursgebühr: 209,- € monatlich UVP) und ist abhängig vom Standort des Lernstudios. Gratisstunden: Bis zu 4 x 45 Min. als zwei Doppelstunden in einer kleinen, fachbezogenen Lerngruppe von drei bis max. fünf Schülern. Das Angebot von bis zu 4 Gratisstunden Nachhilfe gilt nur für Neukunden, nur in teilnehmenden Standorten und bei Anmeldung von Laufzeitverträgen. Eine Kombination mit anderen Aktionen ist nicht möglich. Gratisstunden einlösbar bei Anmeldung bis zum 30.06.2024. Testsieger 2023 – Bester Nachhilfeanbieter: Laut Focus Money und Deutschland Test.

Kostenfrei und unverbindlich beraten lassen
Jetzt 0800 17 36 17 36 anrufen oder Formular senden
Kostenlos informieren
0800 17 36 17 36
Kostenfrei und unverbindlich beraten lassen
Jetzt 0800 17 36 17 36 anrufen oder Formular senden