Kurz erklärt: Was ist das QCG?
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bündelt die Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten über § 82 SGB III. Ziel: Mitarbeitende fit machen für digitalen und strukturellen Wandel – mit Zuschüssen zu Lehrgangs- und Lohnkosten oder alternativ Qualifizierungsgeld. Die Reformen 2024/2025 haben feste Fördersätze und vereinfachte Konditionen gebracht.
Gut zu wissen!
Das Lernstudio Barbarossa ist AZAV-zertifiziert und bietet über 700 zertifizierte Kurse – ideal für Ihre QCG-Förderung.
Wer kann gefördert werden?
Grundsätzlich alle Beschäftigten in einem bestehenden Arbeitsverhältnis – unabhängig von Alter oder Qualifikation. Die Weiterbildung muss mehr als 120 Unterrichtsstunden umfassen, Träger und Maßnahme sind (bei individueller Förderung) zugelassen; reine, kurzfristige arbeitsplatzspezifische Anpassungen (z. B. reine Firmensoftware-Schulungen) sind ausgeschlossen.
Zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen (§ 82 SGB III):
- Der Ersterwerb eines Berufsabschlusses liegt i. d. R. mindestens zwei Jahre zurück.
- In den letzten zwei Jahren keine bereits nach § 82 geförderte Weiterbildung.
- Maßnahme > 120 Std.; Maßnahme & Träger zugelassen.
Wie hoch ist die Förderung?
Zuschuss zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung)
| Betriebsgröße | Zuschuss |
|---|---|
| < 50 Beschäftigte | 75 % |
| 50–499 Beschäftigte | 50 % |
| ≥ 500 Beschäftigte | 25 % |
Bis zu 100 % sind möglich, wenn kein Berufsabschluss vorliegt und die Weiterbildung zu einem Berufsabschluss führt. Mit Betriebsvereinbarung/Sozialpartner-Regelung sind +5 Prozentpunkte möglich.
Übernahme der Lehrgangskosten
| Betriebsgröße | Übernahme |
|---|---|
| < 50 Beschäftigte | 100 % (soll) |
| 50–499 Beschäftigte | 50 % |
| ≥ 500 Beschäftigte | 25 % |
Sonderfälle: bis 100 % für Beschäftigte ab 45 Jahren oder schwerbehinderte Menschen (in Betrieben < 500); +5 Prozentpunkte bei Sozialpartner-Vereinbarung.
Ablauf – so kommen Betriebe zur Förderung
- Beratung anstoßen: Kontakt mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit; Klärung von Förderweg, Eignung der Maßnahme, betrieblichem Konzept.
- Förderweg wählen: Individuelle Förderung (einzelne Mitarbeitende) oder Sammelantrag (mehrere Teilnehmende, inkl. pauschalierter Nebenkosten).
- Unterlagen vorbereiten: u. a. Nachweise zur Zulassung von Träger und Maßnahme, Curriculum/Umfang (> 120 Std.), interne Vereinbarungen (Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag, falls relevant).
- Bewilligung abwarten, dann starten: Durchführung in Voll-/Teilzeit oder berufsbegleitend möglich.
Häufige Praxisfragen (FAQ)
Bei individueller Förderung: Träger und Maßnahme müssen zugelassen sein. Das Lernstudio Barbarossa ist mit 142 Standorten und über 700 Maßnahmen AZAV-zertifiziert!
Mindestens mehr als 120 Unterrichtsstunden (Module müssen nicht zusammenhängend stattfinden).
Regelmäßig 75/50/25 % je nach Betriebsgröße; +5 pp mit Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag. Für Personen ohne Berufsabschluss sind bis 100 % AEZ möglich, wenn abschlussbezogen.
Die BA übernimmt sie voll oder teilweise. Gesetzlich ist (je nach Betriebsgröße) eine Arbeitgeberbeteiligung vorgesehen; unter 50 Beschäftigten kann sie entfallen, unter 500 Beschäftigten auch bei 45+ bzw. Schwerbehinderung. Mit Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag sinkt die Beteiligung um 5 pp.
Ein Antrag für mehrere Beschäftigte; AEZ, Lehrgangskosten sowie pauschalierte sonstige Weiterbildungskosten können berücksichtigt werden.
Neben Lehrgangskosten können u. a. Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben übernommen werden. Maßgeblich ist die Einzelfallprüfung der BA.