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Qualifizierungschancengesetz (QCG): So fördern Sie Weiterbildung Ihrer Beschäftigten 2025

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Kurz erklärt: Was ist das QCG?

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bündelt die Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten über § 82 SGB III. Ziel: Mitarbeitende fit machen für digitalen und strukturellen Wandel – mit Zuschüssen zu Lehrgangs- und Lohnkosten oder alternativ Qualifizierungsgeld. Die Reformen 2024/2025 haben feste Fördersätze und vereinfachte Konditionen gebracht.

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Gut zu wissen!


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Wer kann gefördert werden?

Grundsätzlich alle Beschäftigten in einem bestehenden Arbeitsverhältnis – unabhängig von Alter oder Qualifikation. Die Weiterbildung muss mehr als 120 Unterrichtsstunden umfassen, Träger und Maßnahme sind (bei individueller Förderung) zugelassen; reine, kurzfristige arbeitsplatzspezifische Anpassungen (z. B. reine Firmensoftware-Schulungen) sind ausgeschlossen.

Zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen (§ 82 SGB III):

  • Der Ersterwerb eines Berufsabschlusses liegt i. d. R. mindestens zwei Jahre zurück.
  • In den letzten zwei Jahren keine bereits nach § 82 geförderte Weiterbildung.
  • Maßnahme > 120 Std.; Maßnahme & Träger zugelassen.

Wie hoch ist die Förderung?

Zuschuss zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung)

BetriebsgrößeZuschuss
< 50 Beschäftigte75 %
50–499 Beschäftigte50 %
≥ 500 Beschäftigte25 %

Bis zu 100 % sind möglich, wenn kein Berufsabschluss vorliegt und die Weiterbildung zu einem Berufsabschluss führt. Mit Betriebsvereinbarung/Sozialpartner-Regelung sind +5 Prozentpunkte möglich.

Übernahme der Lehrgangskosten

BetriebsgrößeÜbernahme
< 50 Beschäftigte100 % (soll)
50–499 Beschäftigte50 %
≥ 500 Beschäftigte25 %

Sonderfälle: bis 100 % für Beschäftigte ab 45 Jahren oder schwerbehinderte Menschen (in Betrieben < 500); +5 Prozentpunkte bei Sozialpartner-Vereinbarung. 

Ablauf – so kommen Betriebe zur Förderung

  • Beratung anstoßen: Kontakt mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit; Klärung von Förderweg, Eignung der Maßnahme, betrieblichem Konzept.
  • Förderweg wählen: Individuelle Förderung (einzelne Mitarbeitende) oder Sammelantrag (mehrere Teilnehmende, inkl. pauschalierter Nebenkosten).
  • Unterlagen vorbereiten: u. a. Nachweise zur Zulassung von Träger und Maßnahme, Curriculum/Umfang (> 120 Std.), interne Vereinbarungen (Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag, falls relevant).
  • Bewilligung abwarten, dann starten: Durchführung in Voll-/Teilzeit oder berufsbegleitend möglich.

Häufige Praxisfragen (FAQ)


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